Ferienwohnung - E. Schilder  -  Im Brandengarten 14 - 53127 Bonn - Tel. 0228 / 252678
Zweitwohnung - Alternative zum Hotel
 Mietbedingungen für unsere Ferienwohnung
1. Vertragsabschluss
Der Mietvertrag über die anliegend beschriebene Ferienwohnung ist verbindlich geschlossen, wenn
der in der Anlage beigefügte oder bekannt gemachte Mietvertrag dem Mieter mit der
Buchungsbestätigung zugegangen ist. Die Ferienwohnung wird dem Mieter für die angegebene
Vertragsdauer ausschließlich zur Nutzung für Wohnzwecke (nicht für gewerbliche Zwecke) vermietet
und darf nur mit der in der Mietvereinbarung angegebenen maximalen Personenzahl belegt werden.
2. Mietpreis und Nebenkosten
Der Mietpreis ist am Anreisetag für die Dauer der Mietzeit  in Bar oder durch Überweisung auf das zu
benennende Konto zu leisten. Bei frühen Buchungen (1 Monat)  ist eine Anzahlung von 10% des
Mietpreises  fällig. Nach Eingang der Anzahlung erfolgt die Buchungsbestätigung.  In dem
vereinbarten Mietpreis sind alle pauschal berechneten Nebenkosten (z.B. für Strom, Wasser, Heizung,
Bettwäsche) enthalten.
3. Mietdauer
Am Anreisetag stellt der Vermieter dem Mieter das Mietobjekt ab 14.00 Uhr in vertragsgemäßem
Zustand zur Verfügung. Nach Rücksprache kann das Mietobjekt eventuell zu einer früheren Uhrzeit
bezogen werden, späteste Anreisezeit ist 18.00 Uhr Die Mieter sind gebeten, sich ein bis zwei Tage
vor Ankunft mit dem Vermieter wegen der Schlüsselübergabe telefonisch mit dem Vermieter in
Verbindung zu setzen. Am Abreisetag wird der Mieter das Mietobjekt dem Vermieter bis spätestens
10.00 Uhr geräumt in besenreinen Zustand zu übergeben. Dabei hat der Mieter noch folgende Arbeiten
selbst zu erledigen: Spülen des Geschirrs, Abziehen der Betten und Entleeren der Papierkörbe und
Mülleimer.
4. Rücktritt durch den Mieter
Der Mieter kann vor Beginn der Mietzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter vom
Mietvertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim
Vermieter. Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, so hat er pauschalen Ersatz für die dem Vermieter
bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn in der nachfolgenden Höhe zu
leisten:
Rücktritt bis zum 20. Tag vor Beginn der Mietzeit   50%  des Mietpreises
Rücktritt bis 2 Tage vor Beginn der Mietzeit            90 %  des Mietpreises
bei Nicht anreise oder vorzeitiger Beendigung       100 %  des Mietpreises
5. Kündigung durch den Vermieter
Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer
Frist kündigen, wenn der Mieter sich in einem solchen Maß vertragswidrig verhält, dass dem
Vermieter eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. In diesem Falle kann der
Vermieter von dem Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des
entgangenen Gewinns verlangen.
6. Aufhebung des Vertrags wegen außergewöhnlicher Umstände
Der Mietvertrag kann von beiden Seiten gekündigt werden, wenn die Erfüllung des Vertrages  infolge
bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder
beeinträchtigt wird. Beide Vertragsparteien werden von ihren vertraglichen Verpflichtungen frei. Sie
müssen jedoch der jeweils anderen  Vertragspartei bereits erbrachte Leistungen erstatten.
7. Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für
schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der
zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und
insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden sind.
In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter soweit er nicht selbst zur Beseitigung
verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige
verursachten Folgeschäden ist der Mieter haftbar und ersatzpflichtig.
In Spülbecken und Toilette dürfen Abfälle, Asche schädliche Flüssigkeiten und ähnliches nicht
entsorgt werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den
Abwasserrohren auf so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung.
Der Mieter ist verpflichtet den Vermieter über Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterrichten.
Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen Ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der
vertraglichen Leistungen zu. 
8. Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet für die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjekts und ist verpflichtet die
vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen und während der gesamten Mietzeit zu erhalten.
Der Vermieter haftet nicht gemäß § 536a BGB. Die Haftung des Vermieters für Sachschäden aus
unerlaubter Handlung ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer grobfahrlässigen Pflichtverletzung
des Vermieters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Vermieter haftet nicht in Fällen höherer
Gewalt (z.B. Brand, Überschwemmung) 
9. Tierhaltung
Das Halten von Haustieren ist nicht erlaubt.
10. Hausordnung
Die Wohnung befindet sich in einem reinen Wohngebiet und weisen auf die öffentlichen Ruhezeiten
wie Mittags-,Nacht-und Sonntagsruhe hin. Auch in der Wohnung sollte zwischen 22 und 8.00 Uhr
Ruhe gehalten werden.
 
11. Hausrecht
Unter bestimmten Umständen kann es notwendig sein das der Vermieter die Ferienwohnung  ohne
Wissen des Gastes betreten muss (z.B.  bei Wetterumschwung offen stehende Fenster schließen)
12. Rechtswahl und Gerichtsstand
Es findet Deutsches Recht  Anwendung
Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht zuständig in dessen Bezirk
der Vermieter ansässig ist.
In diesem Fall das AG Bonn